Einholung einer Zusage des Bauträgers, die Immobilie im Namen des Käufers zu halten, bis der Käufer bereit ist, sie zu übertragen.
Die Option der Treuhandgesellschaft wird seit 17 Jahren genutzt, wobei die Treuhandgesellschaft die Immobilie in ihrem Namen für den Käufer hält und die Gesellschaft keine Steuern zahlt. Es werden zwei Verträge geschlossen: einer zwischen der Treuhandgesellschaft und dem Bauträger und ein weiterer zwischen der Treuhandgesellschaft und dem Käufer, in dem festgelegt wird, dass die Gesellschaft die Immobilie für den Kunden als Begünstigten hält.
Die Einrichtung der Treuhandgesellschaft dauert in der Regel etwa 2 Wochen. Die endgültige Übertragung des Eigentums und die sichere Zahlung des Verkaufspreises (abzüglich der Anzahlung) werden von der zuständigen Anwaltskanzlei garantiert.