Unternehmensgründung in der Türkei
Die Gründung eines Unternehmens in Türkei kann für ausländische Investoren lohnend sein. Hier ist ein umfassender Leitfaden, um Ihnen zu helfen, sich über die Unternehmensarten, die damit verbundenen Kosten, Verfahrensschritte, Zeitpläne und Steuerverpflichtungen in der Türkei zu informieren.
Unternehmensgründung in der Türkei
Verfügbare Unternehmensarten für Ausländer:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Geeignet für KMUs, erlaubt 1-50 Gesellschafter und 100% ausländisches Eigentum. Mindestkapitalanforderung: 50.000 TRY.
- Aktiengesellschaft (JSC): Ideal für größere Unternehmen, erfordert mindestens einen Gesellschafter; 100% ausländisches Eigentum ist erlaubt. Mindestkapital: 250.000 TRY.
- Zweigstelle: Ermöglicht die Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens ohne separate juristische Person; keine spezifische Kapitalanforderung, jedoch muss das Mutterunternehmen ausreichend Mittel für den Betrieb in der Türkei bereitstellen.
- Verbindungsbüro: Erlaubt ausländischen Unternehmen, Marktforschung und Machbarkeitsstudien durchzuführen, ohne in kommerzielle Aktivitäten einzugreifen. Es gehört vollständig dem Mutterunternehmen und erfordert keine Kapitalinvestition, da es keine Einnahmen generierenden Tätigkeiten ausführen darf.
Verbundene Kosten:
- Anmeldegebühren: Zwischen 8.500 und 15.000 TRY, abhängig von Unternehmensart und Region.
- Notar- und Übersetzungsgebühren: Geschätzte 1.500 bis 2.500 TRY.
- Rechts- und Beratungskosten: Variieren je nach Dienstleister; es wird empfohlen, lokale Experten zu konsultieren.
- Bankeinlage: Erforderlich bei einigen Banken.
Verfahrensschritte:
- Namensüberprüfung: Überprüfen Sie die Einzigartigkeit des vorgeschlagenen Firmennamens im Zentralen Handelsregistersystem (MERSIS).
- Gesellschaftsvertrag: Erstellen und beglaubigen Sie den Gesellschaftsvertrag.
- Steuernummern erhalten: Beantragen Sie Steuernummern für das Unternehmen und seine Gesellschafter beim örtlichen Finanzamt.
- Kapitalanlage: Für LLCs müssen vor der Anmeldung mindestens 25% des Kapitals eingezahlt werden; der Rest innerhalb von zwei Jahren. Für JSCs müssen 25% vor der Anmeldung eingezahlt werden.
- Registrierung und Beglaubigung: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente beim örtlichen Handelsregisteramt ein. Notarielle Beglaubigung erforderlicher Unternehmensbücher wie Journal und Hauptbuch.
- Anmeldung beim Finanzamt: Registrierung beim örtlichen Finanzamt und Erhalt eines Steuerzertifikats.
- Sozialversicherungsanmeldung: Registrierung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherungsanstalt.
Zeitpläne: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): 1-2 Wochen; Aktiengesellschaft (JSC): 2-3 Wochen; Zweigstelle: 2-4 Wochen; Verbindungsbüro: 2-3 Wochen.
Steuerverpflichtungen:
Körperschaftssteuer:
Standardrate von 25% auf Nettogewinne.
Mehrwertsteuer (MwSt.):
Standardrate von 18%, mit reduzierten Sätzen von 1% und 8% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Quellensteuer:
Die Sätze variieren; zum Beispiel unterliegen Dividenden, die an Nichtansässige gezahlt werden, einer Quellensteuer von 15%.
Sozialversicherungsbeiträge:
Arbeitgeber leisten einen Beitrag von etwa 22,5% des Bruttogehalts eines Mitarbeiters.
Für Unterstützung erreichen Sie uns unter:
+90 535 869 91 78