Expertenbewertung von Immobilien in der Türkei ist nicht mehr für alle Käufer obligatorisch
Expertenbewertungen sind in vielen Fällen nicht mehr erforderlich, wenn Ausländer Immobilien in der Türkei kaufen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Änderungen wurden an der türkischen Gesetzgebung zum Dokumentenflussverfahren für den Kauf und Verkauf von Immobilien durch ausländische Staatsbürger vorgenommen.
Früher mussten alle ausländischen Käufer eine Expertenbewertung der Immobilie einholen, wenn sie einen Kauf- und Verkaufsvertrag abschlossen. Diese Anforderung ist jedoch jetzt nur noch für Ausländer obligatorisch, die Immobilien erwerben, um die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen (Türkische Staatsbürgerschaft FAQ, Leitfaden zur Türkischen Staatsbürgerschaft). Die Expertenbewertung muss dem Grundbuch- und Katasteramt der Türkei vor der Transaktion vorgelegt werden. Für weitere Informationen darüber, wie Sie die türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen erwerben können, lesen Sie bitte unseren ausführlichen Artikel: Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen.
Hinweis: Die Generaldirektion (Abteilung für Auslandsangelegenheiten) behält sich das Recht vor, einen Immobilienbewertungsbericht anzufordern, wenn sie dies für notwendig erachtet.
Die Kosten für eine Expertenbewertung betragen 13.200 Türkische Lira (Stand: Oktober 2024, Änderungen vorbehalten).
Ein Expertenbewertungsbericht für Immobilien ist ein Dokument, das in erster Linie den Käufer beim Abschluss einer Transaktion schützt. Es enthält umfassende Daten über die zu prüfende Immobilie. Rechte und Einschränkungen in Bezug auf das Haus oder die Wohnung werden behandelt, einschließlich Baugenehmigungen, Bauzeiten und Genehmigungsstatus von der zuständigen Gemeinde.
Zu Ihrer Beruhigung können Sie diesen Bericht natürlich auch in nicht obligatorischen Fällen anfordern. In der Türkei ist es üblich, dass der Käufer diese Kosten übernimmt. Die Bewertung wird von einem unabhängigen Experten durchgeführt – nur lizenzierte Organisationen, die von der Bankenregulierungsbehörde (BDDK) genehmigt sind, dürfen Immobilienbewertungen in der Türkei durchführen. Ihre Aktivitäten werden vom türkischen Kapitalmarktaufsichtsrat (SPK) überwacht.
Sie können die offizielle Regierungsseite für alle Vorschriften bezüglich Ausländern und Immobilientransaktionen in der Türkei hier einsehen.
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