Wenn Ihr Kaufvertrag im Grundbuchamt registriert ist, haben Sie Anspruch auf Ihren Anteil am Grundstück sowie auf Ihren Anteil an jeglichen bisher fertiggestellten Bauarbeiten (vergleichbar mit einer "Werkslieferung" gem. deutschem Handelsrecht) in Bezug auf Ihre Immobilie. Ist Ihr Kaufvertrag jedoch nicht registriert, wird die Situation komplizierter und letztlich riskanter.
Im ersten Schritt besteht in solchen Fällen lediglich ein Grundbucheintrag für das gesamte Bauland, inklusive "Ihres Anteils oder Bruchteils" am Grundstück. Wenn Ihr Kaufvertrag im Grundbuchamt registriert wird, gelangen Sie praktisch in die wirtschaftliche Position eines Bruchteilseigentümers des Grundstücks, auf dem das Projekt errichtet wird. Falls keine Registrierung erfolgt ist die Situation komplexer und erfordert eine sorgfältige Risikoabwägung sowie die Auswahl des passenden (möglichts risikoarmen) Projekts.
Das Vermögen geht nicht an den Staat; die Begünstigten müssen einen Antrag bei einem Gericht auf Nordzypern stellen, um das Vermögen zu erhalten, was allerdings ein längerer Prozess als bei Vorliegen eines bei Gericht bekannten Testatments ist. Ist kein Testament vorhanden greift darüber hinaus die gesetzliche Erbfolge.
Das Bauprojekt muss im wesentlichen abgeschlossen sein, und der Entwickler muss die Umwandlung des Grundbuchs (von Bauland zu z.B. Wohnungseigentum) beantragen. Außerdem muss das Innenministerium die Kaufgenehmigung (Permission to purchase) erteilen. Dieser Prozess kann vom Antragsdatum an 12 bis 18 Monate dauern. Aktuell (Stand April 2024) wird an einer deutlichen Beschleunigung des Vorgangs gearbeitet. Wir informieren hier über den weitere Verlauf.
Stellen Sie sicher, dass das Grundstück dem Projektentwickler bzw. Bauherren gehört und dass die Baugenehmigungen für das Projekt vorliegen. Überprüfen Sie die Informationen des Eigentümers (Entwicklers). Unser Rat ist, sich von Immobilienexperten beraten zu lassen, die auch bei der Bewertung des Projekts helfen können.
Wenn Sie einen Immobilienexperten auswählen, fragen Sie, wie lange das Unternehmen besteht, überprüfen Sie den Standort des Maklerbüros. Überprüfen Sie im Internet, wie viele Jahre die Domain des Maklers aktiv ist (wenn weniger als fünf Jahre dann stellt sich die Frage nach seriösen Branchen- sowie Marktkenntnissen). Fragen Sie nach der beruflichen Erfahrung des Maklers, bevor er in der Immobilienbranche tätig war (die meisten Makler sind Quereinsteiger).
Googeln Sie den vollständigen Namen des Immobilienmaklers in seinem Heimatland bzw. weltweit (also auf Englisch sowie auf Deutsch) und lesen Sie alle Artikel im Internet, die Sie finden können. Oft zieht die Immobilienbranche ausgezeichnete Verkäufer mit zweifelhaftem Hintergrund an (insbesondere für Nordzypern und Alanya ist besondere Vorsicht geboten!).
Wenn Sie sich entscheiden, eine Immobilie zu kaufen, stellen Sie sicher, dass Sie etwas Schriftliches in der Hand haben, das beweist, welcher Immobilienmakler Ihnen die Immobilie vermittelt hat. Auf diese Weise können Sie bei späteren Problemen rechtliche Ansprüche geltend machen.
Lassen Sie sich alle Zusagen zur Austattung und Beschaffenheit der Immobilie schriftlich vom Makler sowie vom Eigentümer geben.
Im Ergebnis schützt die Registrierung des Kaufvertrages Käufer beim Kauf einer Immobilie auf Norzdypern durch die mit der Registrierung verbundenen Rechtsfolgen. Mit der Registrierung wird das Grundbuchamt über den "erfolgten" Verkauf dieser Immobilie informiert. Der Verkäufer kann künftig ohne die Zustimmung des Käufers an der Immobilie und an dem - bei Immobilien im Bau - zugrunde liegenden Bauprojekt sowie dem betreffenden Grundstück keinerlei Änderungen (z.b. Änderung der Parzellierung bei Projektänderungen) oder gar einen Weiterverkauf vornehmen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern erstreckt sich aufgrund der separaten Verwaltung seit 1974 nicht auf Nordzypern. Nordzypern gilt als eine vorübergehend abkommensfreie Zone und wird vor diesem Hintergrund aufgrund umfangreicher Steuervorteile, politischer Stabilität, wirtschaftlichem Wachstum, Tourismus, Universitäten und anhaltenden Bemühungen zur Lösung des Zypernkonflikts seit ca. 10 Jahren als attraktiver Investitionsstandort gesehen. In 2023 haben Griechenland und die Türkei darüber hinaus begonnen, engere Beziehungen zu pflegen, auslösender Moment war u.a. die große Solidarität Griechenlands beim Erdbeben im Südosten der Türkei. Als ein erstes Ergebnis der Annäherung können türkische Touristen aktuell vereinfacht Visa für touristische Aufenthalte auf den griechischen Inseln erhalten.
Die Kommission für unbewegliches Eigentum wurde 2006 von der Türkei auf Grundlage von EU-Urteilen gegründet und befasst sich mit Eigentumsansprüchen auf Nordzypern.
Die Kommission für unbewegliches Eigentum nahm ihre Tätigkeit offiziell am 17. März 2006 auf, nachdem der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder vom Obersten Justizrat ernannt wurden, basierend auf Vorschlägen des Präsidenten der Türkischen Republik Nordzypern und gemäß Gesetz Nr. 67/2005. Die Kommission setzt sich zusammen aus Frau Növber Ferit Veçhi als Präsidentin, Herrn Oktan Türe als Vizepräsident, sowie den Mitgliedern Herrn Bengü Ünsal, Herrn Erhan Berksel, Frau Christiana Kruger, Herrn Daniel Tarschys und Frau Saskia Yorucu.
Für die Jahre 2006 bis 2024 hat die Türkei den ehemaligen - meist griechischen - Eigentümern Entschädigungen in Höhe von insgesamt GBP 367.431.431,- (367 Millionen Pfund Sterling) gezahlt.
Wenn ein früherer Eigentümer einen legitimen Anspruch auf ein Grundstück in Nordzypern nachweisen kann, muss er sich an die Immobilienkommission für Nordzypern wenden, die auf Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingerichtet wurde. Wenn nach einer gründlichen Prüfung die Kommission den Anspruch als begründet anerkennt, wird die Türkei den ehemaligen (griechischen) Eigentümer mit einem Betrag entschädigen, der dem Wert des Grundstücks oder der Immobilie entspricht, wie er im Sachverständigengutachten festgelegt wurde.
Nachstehend finden Sie die öffentliche Erklärung der Kommission zu ihrem Daseinszweck ins Deutsche übersetzt:
Die Kommission für unbewegliches Eigentum wurde unter dem Gesetz über unbewegliches Eigentum (Nr. 67/2005) in Übereinstimmung mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Xenides-Arestis gegen die Türkei eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme war es, ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittel für Ansprüche in Bezug auf verlassene Immobilien in Nordzypern zu schaffen.
Für die Jahre 2006 bis 2024 hat die Türkei den ehemaligen - meist griechischen - Eigentümern Entschädigungen in Höhe von insgesamt GBP 367.431.431,- (367 Millionen Pfund Sterling) gezahlt.
Die sich aus dieser Institution ergebende grundsätzliche Rechtssicherheit für Käufer hat - neben weiteren Faktoren wie günstige Preise und Lebenshaltungskosten - insbesondere in den letzten 10 Jahren zum Nachfrageboom nach Immobilien auf Nordzypern geführt.
Das Wort "Tapu" hat im Türkischen drei Bedeutungen. Zum einen beschreibt es das physische Grundbuchamt auf Nordzypern, das für die Registrierung von Immobilientransaktionen und damit für die Übertragung von Grundbuchurkunden zuständig ist. Zweitens bezeichnet es das eigentliche Amt des Grundbuches, das eine entscheidende Rolle beim Kauf und Verkauf von Immobilien spielt, da es der physische Ort ist, an dem alle rechtlichen Schritte für die Übertragung des Eigentums abgeschlossen und dokumentiert werden (natürlich nach der Zahlung der Steuern im Steueramt!). Zuletzt wird der Begriff "Tapu" im Türkischen häufig verwendet, um das Grundbuchdokument für eine spezifische Immobilie zu beschreiben.