Bedeutet der Erwerb einer Immobilie in der Türkei, dass der neue Eigentümer dann künftig einen Wohnsitz in der Türkei hat?
Ja, das ist richtig. Falls der Eigentümer nicht per Visa (für Deutsche ist ein dreimonatiger Aufenthalt pro Jahr Visa frei) einreisen möchte kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese wird in der Regel für ein Jahr erteilt und ist für Immobilienbesitzer bequem über das Internet verlängerbar. Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und verlängern bis zum Erhalt der türkischen Staatsbürgerschaft.
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TIMONDRO Immobilienmakler Türkei
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