Immobilienrecht Türkei - Obligatorisches Gutachten zur Feststellung des Wertes von Immobilien in der Türkei
Ab dem 4. März 2019 tritt eine neue Regelung in Kraft, die für den Verkauf von Immobilien in der Türkei an ausländische Staatsbürger von Bedeutung ist. Eingeführt wird die Pflicht zur Einreichung eines Wertgutachtens für in der Türkei gelegene Immobilien. Erklärte Ziele sind die Vermeidung überzogener Preisforderungen, eine Steigerung der Kostentransparenz im Bausektor für türkische Wohnungen und Häuser sowie hierdurch die Verbesserung des Markenwerts "Made in Turkey".