Immobilienrecht Türkei

Der Erwerb richtet sich grundsätzlich nach türkischem Recht. Es ist also beispielsweise nicht möglich, einen Grundstückserwerb nach deutschen Recht abzuwickeln. Dies gilt zum Beispiel auch für Erbschaften. Für deutsche Staatsbürger sind Details zur Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung im Doppelbesteuerungsabkommen Türkei Deutschland geregelt. Der Erwerb von Eigentum an Grundstücken erfolgt durch Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch - die Eintragung wiederum erfolgt auf Grundlage gegenseitiger Verpflichtungserklärungen, die vor dem Grundbuchbeamten abzugeben sind und über die eine öffentliche Urkunde (resmî senet) ausgestellt wird. Auf Wunsch begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

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TIMONDRO
Immobilienmakler Türkei

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