Die Eigentumswohnung befindet sich in Mahmutlar. Mahmutlar ist eine Gemeinde im Landkreis Alanya und liegt 12 km östlich von Alanya in der türkischen Provinz Antalya zwischen Taurusgebirge und Mittelmeer. In dieser einzigartigen Region gibt es eine große Anzahl von Sehenswürdigkeiten, wie etwa die Alanya Burg, die Damlatas Höhle sowie das Roter Turm Museum und unzählige weitere antike Stätten aus griechischer, römischer und byzantinischer Zeit. Mahmutlar hat einen fantastischen 5 km langen Strand. Wer Spaziergänge in der Natur genießt wird sich hier wohl fühlen. Auch Bananenstauden und Orangenbäume sind kein seltener Anblick.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Cafés, Restaurants, mehrere Krankenhäuser, Apotheken, Schulen, öffentliche Basars, Geldautomaten, Parks, Supermärkte, Geschäfte und Bushaltestellen uvm.
Die Wohnung verfügt über einen direkten Blick auf das bezaubernde Mittelmeer.
Die Wohnung ist ungefähr 0,5-1 km vom nächstgelegenen Strand entfernt. Der nächstgelegene Flughafen ist ca. 0-50 km entfernt.
Die Wohnung verfügt über 65 m². Sie besteht aus 2 Zimmern und einem Badezimmer. Alle 2 Zimmer können als Schlaf- oder Wohnraum genutzt werden. Eine Dusche ist in der Badausstattung vorhanden. Die Küche ist offen in den Wohnraum integriert. Zu der Wohnung gehört ein eigener Balkon.
Die Wohnung ist mit SAT/TV-Anschlüssen ausgestattet.
Ein Personen-Lift ist in der Wohnungsanlage vorhanden. Im Außenbereich der Wohnungsanlage kann ein gemeinsamer Garten und Barbecue-Grill genutzt werden.
Für die Freizeitgestaltung steht ein Swimming-Pool und Fitness-Raum zur Verfügung. Zur körperlichen Entspannung stehen eine Sauna und ein türkisches Bad bereit.
Ein Außenstellparkplatz steht zur Verfügung.
Die Wohnungsanlage wird von einem Sicherheitskamerasystem überwacht. Ein Hausmeister betreut die Wohnungsanlage.
Auf Wunsch kann die Wohnung mit Küchen- & Haushaltsgeräten fertig ausgestattet übernommen werden.
Quadratmeterangaben in brutto (vgl. England/USA), für die in Deutschland übliche Angabe (exkl. Balkon und Terrasse) sollten etwa 15 % abgezogen werden.