Die Eigentumswohnung befindet sich in Mahmutlar. Mahmutlar ist eine Gemeinde im Landkreis Alanya und liegt 12 km östlich von Alanya in der türkischen Provinz Antalya zwischen Taurusgebirge und Mittelmeer. In dieser einzigartigen Region gibt es eine große Anzahl von Sehenswürdigkeiten, wie etwa die Alanya Burg, die Damlatas Höhle sowie das Roter Turm Museum und unzählige weitere antike Stätten aus griechischer, römischer und byzantinischer Zeit. Mahmutlar hat einen fantastischen 5 km langen Strand. Wer Spaziergänge in der Natur genießt wird sich hier wohl fühlen. Auch Bananenstauden und Orangenbäume sind kein seltener Anblick.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Cafés, Restaurants, mehrere Krankenhäuser, Apotheken, Schulen, öffentliche Basars, Geldautomaten, Parks, Supermärkte, Geschäfte und Bushaltestellen uvm.
Die Wohnung ermöglicht einen wunderschönen Blick auf das türkisblaue Mittelmeer.
Die Wohnung ist ungefähr 600 m vom nächstgelegenen Strand entfernt. Das Stadtzentrum ist ca. 100 m von der Wohnung entfernt und kann dadurch auch schnell zu Fuß erreicht werden. Der nächstgelegene Flughafen ist ca. 30 km entfernt.
Die Wohnung hat eine Größe von 68 m². Sie besteht aus 3 Zimmern und 2 Badezimmern. Alle 3 Zimmer können als Schlaf- oder Wohnraum genutzt werden. Die Badausstattung verfügt über eine Dusche. Die Küche ist offen in den Wohnraum integriert und mit Küchengeräten ausgestattet. Die Wohnung besitzt einen eigenen Balkon.
Die Wohnung ist mit SAT/TV-Anschlüssen, Internet-Anschluss und Klimaanlage ausgestattet.
Ein Personen-Lift ist in der Wohnungsanlage vorhanden. Im Außenbereich der Wohnungsanlage kann ein gemeinsamer Garten genutzt werden.
Für die Freizeitgestaltung steht ein Swimming-Pool zur Verfügung.
Ein Außenstellparkplatz steht zur Verfügung.
Die Wohnungsanlage wird von einem Sicherheitskamerasystem und einem 24/7 Sicherheitsdienst überwacht. Ein Hausmeister betreut die Wohnungsanlage.
Quadratmeterangaben in brutto (vgl. England/USA), für die in Deutschland übliche Angabe (exkl. Balkon und Terrasse) sollten etwa 15 % abgezogen werden.