Gemeinsames Eigentum kann nicht für einen Antrag auf Staatsbürgerschaft verwendet werden. Der Antragsteller kann die türkische Staatsbürgerschaft nicht zusammen mit dem Eigentum erwerben, wenn er die Eigentumsrechte an der Eigentumsurkunde mit einer anderen Person oder juristischen Person teilt. Auf der Eigentumsurkunde muss der Name einer einzelnen Person erscheinen. Wenn die Eigentumsrechte einer Immobilie von mehreren Eigentümern auf eine einzelne ausländische Person übertragen werden, ist der neue Eigentümer berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, da er der einzige Inhaber dieser Rechte ist.