Kauf einer Immobilie

  • 6% Grunderwerbsteuer fällt bei Regristrierung des Kaufvertrags beim Grundbuchamt ("Tapu") an.
  • 0,5% Stempelsteuer fällt bei Regristrierung des Kaufvertrags beim Grundbuchamt ("Tapu") an.
  • 6% fallen an, wenn die Grundbuchurkunde auf den Käufer (neuen Eigentümer) übertragen wird.
  • 5% Mehrwertsteuer fallen an, wenn die Grundbuchurkunde auf den Käufer (neuen Eigentümer) übertragen wird.
Alle Steuern sind beim Finanzamt zu entrichten. Das Finanzamt dokumentiert die erfolgreichen Zahlungen durch Abstempeln des Kaufvertrags. Das Grundbuchamt schließt die Registrierung des Kaufvertrages sowie die Übertragung der Grundbuchurkunde basierend auf den abgestempelten Unterlagen des Finanzamts ab.
Ja, diese ist ähnlich dem deutschen Erbrecht. Verstirbt z.B. die Ehefrau, treten ihr Ehemann und ihre Kinder zu gleichen Teilen die Erbfolge an. Wenn es keine Kinder gibt, treten die Eltern und Geschwister die Erbfolge an.

Wenn Ihr Kaufvertrag im Grundbuchamt registriert ist, haben Sie Anspruch auf Ihren Anteil am Grundstück sowie auf Ihren Anteil an jeglichen bisher fertiggestellten Bauarbeiten (vergleichbar mit einer "Werkslieferung" gem. deutschem Handelsrecht) in Bezug auf Ihre Immobilie. Ist Ihr Kaufvertrag jedoch nicht registriert, wird die Situation komplizierter und letztlich riskanter.

Im ersten Schritt besteht in solchen Fällen lediglich ein Grundbucheintrag für das gesamte Bauland, inklusive "Ihres Anteils oder Bruchteils" am Grundstück. Wenn Ihr Kaufvertrag im Grundbuchamt registriert wird, gelangen Sie praktisch in die wirtschaftliche Position eines Bruchteilseigentümers des Grundstücks, auf dem das Projekt errichtet wird. Falls keine Registrierung erfolgt ist die Situation komplexer und erfordert eine sorgfältige Risikoabwägung sowie die Auswahl des passenden (möglichts risikoarmen) Projekts.

Das Vermögen geht nicht an den Staat; die Begünstigten müssen einen Antrag bei einem Gericht auf Nordzypern stellen, um das Vermögen zu erhalten, was allerdings ein längerer Prozess als bei Vorliegen eines bei Gericht bekannten Testatments ist. Ist kein Testament vorhanden greift darüber hinaus die gesetzliche Erbfolge.
Ja, Immobilienbesitzer können ihren Erben auf Nordzypern ein Testament hinterlassen, das bei Gericht hinterlegt wird und die Erbfolge klärt. Wenn sie das Testament zum Beispiel ihren drei Kindern hinterlassen, geht die Immobilie nach dem Tod des Käufers auf diese über. Wird kein Testament hinterlassen greift die gesetzliche Erbfolge.
Das Bauprojekt muss im wesentlichen abgeschlossen sein, und der Entwickler muss die Umwandlung des Grundbuchs (von Bauland zu z.B. Wohnungseigentum) beantragen. Außerdem muss das Innenministerium die Kaufgenehmigung (Permission to purchase) erteilen. Dieser Prozess kann vom Antragsdatum an 12 bis 18 Monate dauern. Aktuell (Stand April 2024) wird an einer deutlichen Beschleunigung des Vorgangs gearbeitet. Wir informieren hier über den weitere Verlauf.
Nein, ausländische Investoren müssen sich mit einem türkischen Zyprioten "zusammen tun", da gem. Handelsrecht 51% der Anteilseigner türkische Zyprioten sein müssen. Sie können insofern keine Firma ausschließlich zum Kauf einer Immobilie auf Nordyzpern gründen. Wir bieten die Einrichtung durch Nutzung unserer Firmenanwälte an, die türkische Zyprioten sind. Die erfolgt in der Regel über einen von unseren Anwälten errichteten Trust mit Sitz auf Nordzypern.

Stellen Sie sicher, dass das Grundstück dem Projektentwickler bzw. Bauherren gehört und dass die Baugenehmigungen für das Projekt vorliegen. Überprüfen Sie die Informationen des Eigentümers (Entwicklers). Unser Rat ist, sich von Immobilienexperten beraten zu lassen, die auch bei der Bewertung des Projekts helfen können.

Wenn Sie einen Immobilienexperten auswählen, fragen Sie, wie lange das Unternehmen besteht, überprüfen Sie den Standort des Maklerbüros. Überprüfen Sie im Internet, wie viele Jahre die Domain des Maklers aktiv ist (wenn weniger als fünf Jahre dann stellt sich die Frage nach seriösen Branchen- sowie Marktkenntnissen). Fragen Sie nach der beruflichen Erfahrung des Maklers, bevor er in der Immobilienbranche tätig war (die meisten Makler sind Quereinsteiger).

Googeln Sie den vollständigen Namen des Immobilienmaklers in seinem Heimatland bzw. weltweit (also auf Englisch sowie auf Deutsch) und lesen Sie alle Artikel im Internet, die Sie finden können. Oft zieht die Immobilienbranche ausgezeichnete Verkäufer mit zweifelhaftem Hintergrund an (insbesondere für Nordzypern und Alanya ist besondere Vorsicht geboten!).

Wenn Sie sich entscheiden, eine Immobilie zu kaufen, stellen Sie sicher, dass Sie etwas Schriftliches in der Hand haben, das beweist, welcher Immobilienmakler Ihnen die Immobilie vermittelt hat. Auf diese Weise können Sie bei späteren Problemen rechtliche Ansprüche geltend machen.

Lassen Sie sich alle Zusagen zur Austattung und Beschaffenheit der Immobilie schriftlich vom Makler sowie vom Eigentümer geben.

  • Wenn beide Parteien sich im Grundsatz handelseinig sind, benötigt der Anwalt in der Regel eine Vollmacht vom Käufer (falls der Käufer nicht bis zum Abschluss des Kaufs auf Nordzypern bleibt).
  • Der Anwalt erstellt einen Entwurf des Kaufvertrags und sendet ihn an Käufer und Verkäufer.
  • Der Käufer zahlt die Reservierungsgebühr für die Immobilie sowie das Anwaltshonorar.
  • Es stellt sicher, dass der Entwickler/Eigentümer die Immobilie nicht an eine weitere (und damit dritte) Partei verkaufen kann.
  • Der Entwickler/Eigentümer darf keine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen oder sonstige Beschränkungen im Grundbuch eintragen lassen.

Im Ergebnis schützt die Registrierung des Kaufvertrages Käufer beim Kauf einer Immobilie auf Norzdypern durch die mit der Registrierung verbundenen Rechtsfolgen. Mit der Registrierung wird das Grundbuchamt über den "erfolgten" Verkauf dieser Immobilie informiert. Der Verkäufer kann künftig ohne die Zustimmung des Käufers an der Immobilie und an dem - bei Immobilien im Bau - zugrunde liegenden Bauprojekt sowie dem betreffenden Grundstück keinerlei Änderungen (z.b. Änderung der Parzellierung bei Projektänderungen) oder gar einen Weiterverkauf vornehmen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern erstreckt sich aufgrund der separaten Verwaltung seit 1974 nicht auf Nordzypern. Nordzypern gilt als eine vorübergehend abkommensfreie Zone und wird vor diesem Hintergrund aufgrund umfangreicher Steuervorteile, politischer Stabilität, wirtschaftlichem Wachstum, Tourismus, Universitäten und anhaltenden Bemühungen zur Lösung des Zypernkonflikts seit ca. 10 Jahren als attraktiver Investitionsstandort gesehen. In 2023 haben Griechenland und die Türkei darüber hinaus begonnen, engere Beziehungen zu pflegen, auslösender Moment war u.a. die große Solidarität Griechenlands beim Erdbeben im Südosten der Türkei. Als ein erstes Ergebnis der Annäherung können türkische Touristen aktuell vereinfacht Visa für touristische Aufenthalte auf den griechischen Inseln erhalten.

  • Türkischer Grundbuchtitel
    Er ist auch bekannt als "Pre-1974" Grundbuchtitel (türkisch und britisch). Er betrifft Immobilien, die bereits vor dem 20. Juli 1974 von türkischen Zyprioten sowie von nicht-griechischen Ausländern besessen wurden. Sowohl fremde Regierungen als auch die griechisch-zypriotische Verwaltung erkennen die Gültigkeit dieser Titel an. Auf Zypern sind türkische Coupon-Immobilien rechtlich sichere Kaufoptionen.
  • Äquivalenter Grundbuchtitel
    Türkisch-zypriotische Immigranten aus dem Süden erhielten im Austausch für ihre Häuser auf Südzypern Eigentumsrechte an Immobilien, die vor 1974 Griechen gehört haben. Es handelt sich um einen Grundbuchtiteltyp für diese Austauschimmobilien. Der Annan-Plan erkennt diese Titel als legal nach internationalem Recht an. Auf Zypern sind Immobilien mit "Äquivalentem Grundbuchtitel" rechtlich sichere Kaufoptionen.
  • Griechischer Grundbuchtitel
    Den Kauf einer Immobilie auf Nordzypern mit griechischem Grundbuchtitel empfehlen wir aktuell nicht.
  • Rechtliche Vertretung
    Für einen erfolgreichen Immobilienkauf ist es unserer Erfahrung nach von großer Bedeutung, eine zuverlässige und vertrauenswürdige rechtliche Beratung auf Nordzypern zu haben. Die Anwälte von TIMONDRO begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten und Formalitäten bis zur Erlaubnis für den Kauf einer Immobilie auf Nordzypern.
  • Eigentumsbeschränkungen
    Ausländischen Staatsangehörigen ist es aktuell nur erlaubt, eine Immobilie auf Nordzypern zu besitzen, begrenzt auf ein einzelnes Grundstück von bis zu 1.338 qm ("1 Dönüm") oder ein Haus, dessen Grundstück 6.691 qm nicht überschreitet.
  • Kauferlaubnis
    In Nordzypern müssen Ausländer beim Ministerrat eine Erlaubnis zum Kauf beantragen. Die Eigentumsurkunde wird erst nach Erhalt der Genehmigung erteilt, was 12 bis 18 Monate dauern kann. Sobald Sie jedoch einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben und beim Grundbuchamt registriert haben, besitzen Sie umfassende Eigentumsrechte, bis Sie Ihre Eigentumsurkunde erhalten.
  • Grundbuchurkunde ("Koçan")
    Immobilien in Nordzypern verfügen über drei Arten von Grundbuchurkunden - Türkischer Coupon (Türk Koçanı), Äquivalenter Coupon (Eşdeğer Koçan) und Griechischer Coupon (Rum Koçanı). Aufgrund potenzieller rechtlicher Komplikationen sollten ausländische Käufer Immobilien mit griechischen Coupon-Urkunden meiden. Das Team von TIMONDRO wird Sie ausführlich beraten, damit Sie eine informierte und profitabele Investitionsentscheidung treffen können.
  • Steuer für die Registrierung des Kaufvertrages: 6%
  • Stempelsteuer: 0,5%
  • Anwaltskosten: GBP 1.500 bis GBP 2.000
  • Notargebühren: ungefähr GBP 25
  • Übertragungssteuer für Grundbucheinträge: 6%
  • Umsatzsteuer: 5%
  • Hypothekengebühren, falls zutreffend: Ausländische Staatsbürger bekommen praktisch keinen Kredit auf Nordzypern
  • Stromanschlussgebühren (nur bei Neubauten): GBP 2.500 bis GBP 3.000
  • Vertragsgebühr mit Wasser- und Stromversorger (einmalig beim ersten Vertragsabschluss): ca. GBP 150
  • Haushaltsgeräte: ungefähr GBP 2.000
  • Monatliche Betriebskosten (Umlage der Allgemeinkosten z.B. für Swimming Pool, Gärtner etc., "Aidat" auf Türkisch): ca. GBP 100
  • Jährliche Grundsteuer: 3 Türkische Lira pro m²
Sie sollten zusätzlich zum Preis der Immobilie auf Nordzypern 7% bis ca. 17,5% einplanen. Diese Spanne hängt von der Entscheidung bzw. Risikoeinschätzung ab, wie Sie vorgehen möchten (Vertragsregistrierung, Treuhand oder keine Vertragsregistrierung). Wenn Sie sich für die Option entscheiden, den Kaufvertrag nicht zu registrieren (was allgemein als höheres Risiko gilt), können die zusätzlichen Kosten - abgesehen von den Anwaltskosten von etwa 1.500 bis 2.000 GBP - durchaus bei 0% liegen. Dies macht im Grundsatz für Investoren und bei einer sehr sorgfältigen Auswahl des Projektes Sinn. Bei Bestandsimmobilien kommt diese Konstellation in der Regel nicht infrage.

Die Kommission für unbewegliches Eigentum wurde 2006 von der Türkei auf Grundlage von EU-Urteilen gegründet und befasst sich mit Eigentumsansprüchen auf Nordzypern.

Die Kommission für unbewegliches Eigentum nahm ihre Tätigkeit offiziell am 17. März 2006 auf, nachdem der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder vom Obersten Justizrat ernannt wurden, basierend auf Vorschlägen des Präsidenten der Türkischen Republik Nordzypern und gemäß Gesetz Nr. 67/2005. Die Kommission setzt sich zusammen aus Frau Növber Ferit Veçhi als Präsidentin, Herrn Oktan Türe als Vizepräsident, sowie den Mitgliedern Herrn Bengü Ünsal, Herrn Erhan Berksel, Frau Christiana Kruger, Herrn Daniel Tarschys und Frau Saskia Yorucu.

Für die Jahre 2006 bis 2024 hat die Türkei den ehemaligen - meist griechischen - Eigentümern Entschädigungen in Höhe von insgesamt GBP 367.431.431,- (367 Millionen Pfund Sterling) gezahlt.

Wenn ein früherer Eigentümer einen legitimen Anspruch auf ein Grundstück in Nordzypern nachweisen kann, muss er sich an die Immobilienkommission für Nordzypern wenden, die auf Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingerichtet wurde. Wenn nach einer gründlichen Prüfung die Kommission den Anspruch als begründet anerkennt, wird die Türkei den ehemaligen (griechischen) Eigentümer mit einem Betrag entschädigen, der dem Wert des Grundstücks oder der Immobilie entspricht, wie er im Sachverständigengutachten festgelegt wurde.

Nachstehend finden Sie die öffentliche Erklärung der Kommission zu ihrem Daseinszweck ins Deutsche übersetzt:

Die Kommission für unbewegliches Eigentum wurde unter dem Gesetz über unbewegliches Eigentum (Nr. 67/2005) in Übereinstimmung mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Xenides-Arestis gegen die Türkei eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme war es, ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittel für Ansprüche in Bezug auf verlassene Immobilien in Nordzypern zu schaffen.

Für die Jahre 2006 bis 2024 hat die Türkei den ehemaligen - meist griechischen - Eigentümern Entschädigungen in Höhe von insgesamt GBP 367.431.431,- (367 Millionen Pfund Sterling) gezahlt.

Die sich aus dieser Institution ergebende grundsätzliche Rechtssicherheit für Käufer hat - neben weiteren Faktoren wie günstige Preise und Lebenshaltungskosten - insbesondere in den letzten 10 Jahren zum Nachfrageboom nach Immobilien auf Nordzypern geführt.

Der neue Eigentümer, unabhängig von seiner Nationalität, wird von einem potenziellen Entschädigungsprozess nicht beeinträchtigt und ist daran nicht beteiligt. Alte griechische Ansprüche auf Immobilien in Nordzypern werden von der Immobilienkommission für Nordzypern geregelt, basierend auf den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Für eine detaillierte Übersicht siehe bitte den Artikel: Die Immobilienkommission für Nordzypern.
Das Wort "Tapu" hat im Türkischen drei Bedeutungen. Zum einen beschreibt es das physische Grundbuchamt auf Nordzypern, das für die Registrierung von Immobilientransaktionen und damit für die Übertragung von Grundbuchurkunden zuständig ist. Zweitens bezeichnet es das eigentliche Amt des Grundbuches, das eine entscheidende Rolle beim Kauf und Verkauf von Immobilien spielt, da es der physische Ort ist, an dem alle rechtlichen Schritte für die Übertragung des Eigentums abgeschlossen und dokumentiert werden (natürlich nach der Zahlung der Steuern im Steueramt!). Zuletzt wird der Begriff "Tapu" im Türkischen häufig verwendet, um das Grundbuchdokument für eine spezifische Immobilie zu beschreiben.
Dies ist auf Nordzypern aufgrund der vielen Projekte im Bau tatsächlich häufig nicht der Fall, daher adressieren wir diese Konstellation hier gesondert (in DACH wäre dies ja der Regelfall). Es bedeutet, dass der neue Käufer sich ebenfalls im Grundbuch eintragen lassen muss und die damit einhergehenden Steuern anfallen (12,5 %). Bei Bauprojekten besteht in der Regel eine entsprechende Eintragung im Grundbuch noch nicht, so dass auch die Steuerbelastung beim Kauf einer Immobilie je nach Gestaltung zu Beginn geringer ausfällt.

TIMONDRO
Immobilienmakler Türkei

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