Eigentum & laufende Kosten

Die jährliche Grundsteuer beträgt 0,001 % bis 0,002 % des auf der Eigentumsurkunde angegebenen Immobilienpreises. Der Satz hängt von der Lage der Immobilie ab. Wenn sich die Immobilie innerhalb einer „Großstadt“ befindet (auf Türkisch „Büyükşehir Olan İller“), z.B. in Istanbul, beträgt die Grundsteuer 0,002%, ansonsten 0,001%. Es gibt darüber hinaus unterschiedliche Steuersätze für Gewerbeimmobilien sowie für zur Bebauung zugelassene Grundstücke.
Es fallen Rechnungen an, wie z.B. die monatlichen Betriebskostenumlagen des Wohngebäudes (im Türkischen „Aidat“), die bis zu 0,4 € pro Quadratmeter (brutto) Wohnfläche betragen. Weitere Nebenkosten wie Gas, Strom und Wasser betragen etwa 0,3 € pro Quadratmeter Wohnfläche, die endgültige Höhe ist nutzungsabhängig. Grundsteuer, die je nach Lage jährlich 0,001% oder 0,002% des Immobilienwertes beträgt. Obligatorische Erdbebenversicherung, die bis zu 75 EUR jährlich beträgt.
Die Unterhaltsgebühren (auf Türkisch „Aidat“) variieren je nach Projekt. Wenn es mehr nutzbare Gemeinschaftseinrichtungen in der Anlage gibt (wie z.B. Pool, Sauna und Fitnessraum, Kinosaal oder ähnliches), sind die Gebühren in der Regel höher. Im Durchschnitt kann mit etwa 2 bis 4 türkische Lira pro Quadratmeter gerechnet werden, wobei 2 TL für Immobilien ohne Swimmingpool und andere Gemeinschaftseinrichtungen und 4 TL für die umfangreichsten und luxuriösesten Gemeinschaftseinrichtungen gelten.
Ja, die am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen sind für Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden sowie für alle anderen Umstände höherer Gewalt. Diese Versicherungen sind in der Türkei verhältnismäßig günstig.
Die einmalige Steuer für den Erwerb einer Immobilie in der Türkei beträgt 4% des Gesamtwertes der Immobilie und ist nur einmal an das zuständige Grundbuchamt zu entrichten. Die Entrichtung ist Voraussetzung zur Übertragung der Immobilie auf den Namen des Käufers sowie Ausstellung der Eigentumsurkunde. Die jährliche Grundsteuer, die - abhängig vom Standort der Immobilie - 0,001% oder 0,002% des auf dem Tapu eingetragenen Kaufpreises beträgt. Wenn sich die Immobilie innerhalb eines großen Stadtbezirks befindet (auf Türkisch „Büyükşehir Olan İller“), z.B. in Istanbul, beträgt die jährliche Grundsteuer 0,002%, wenn nicht, dann 0,001%. Es gibt unterschiedliche Sätze für Gewerbeimmobilien und Grundstücke, die Bebauungen zulassen.

TIMONDRO
Immobilienmakler Türkei

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