Darf ich den Namen meines Partners auf der Grundbuchurkunde eintragen lassen?

Ja. Eine Einzelperson (natürliche oder juristische Person) oder eine Gruppe von (natürlichen oder juristischen) Personen kann in der Eigentumsurkunde als Eigentümer eines Grundstücks und oder einer Immobilie eingetragen werden.
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TIMONDRO
Immobilienmakler Türkei

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